Auf der diesjährigen 7. Fachkonferenz Sprache und Recht in Berlin hat unser Teammitglied Elena Sotres Zapatero an der Podiumsdiskussion zur spanischen Rechtssprache teilgenommen. In der Diskussionsrunde ging es um die Vagheit, Unbestimmtheit und Ambiguität der spanischen Rechtssprache, die anhand von Praxisfällen im Bereich Steuerecht veranschaulicht wurden.

Bei ihrem terminologischem Vergleich zwischen der deutschen Einkommenssteuer und dem spanischen Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (IRPF) standen sprachliche Aspekte und knifflige Begriffe, die uns im Alltag als Fachübersetzerinnen begegnen, im Vordergrund: Die unterschiedlichen „cuotas“ oder der Unterschied zwischen „rendimientos“, „deducciones“, „exenciones“ oder „bonificaciones“.

Teil ihres Vortrags waren natürlich auch die Grundzüge dieser Steuer, denn hochwertige Fachübersetzungen lassen sich – und das ist ein Fazit, das sicher viele Teilnehmer*innen aus der Fachkonferenz Recht und Sprache des BDÜ mitgenommen haben – nur mit einem fundierten Verständnis des jeweiligen nationalen Rechts anfertigen.

Fernando Lozano, spanischer Rechtsanwalt, Steuerberater und vereidigter Dolmetscher, sprach so über die Terminologie und (steuer-)rechtliche Umsetzung eines Homeoffice in Spanien. Auf dieser Seite können Sie seinen Beitrag herunterladen.

Den Vortrag von Elena Sotres Zapatero können Sie hier herunterladen:

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