Jede natürliche Person, die sich in Spanien niederlassen möchte oder plant, dort eine Immobilie zu kaufen, sei es auf Mallorca, Teneriffa oder in einem Dorf in Soria, muss vorher die NIE-Nummer in Spanien beantragen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung der NIE-Nummer wissen müssen: wie und wo Sie sie beantragen können, wie viel sie kostet und vieles mehr.

Was ist die spanische Ausländeridentifikationsnummer, die sogenannte NIE-Nummer?

Die spanische Identifikationsnummer für Ausländer ist eine persönliche, einmalige, eindeutige und fortlaufende Nummer, die in bestimmten Verfahren der öffentlichen Verwaltung verwendet wird. Die NIE hat in Spanien gleich mehrere Funktionen. Sie dient nicht nur als persönliche Identifikationsnummer sondern auch als Steuernummer für alle natürlichen Personen, die (noch) nicht die spanische Staatsangehörigkeit haben, aber wirtschaftliche Interessen in Spanien verfolgen. Die Identifikationsnummer für Nicht-Spanier muss auf allen Dokumenten angegeben werden, die dem Inhaber der Nummer ausgestellt werden oder die für ihn bearbeitet werden.

Die NIE wird in bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Fällen von Amts wegen ausgestellt. Sie können die NIE-Nummer beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Spanien verlegen möchten. Sie müssen dem zuständigen Amt hierzu Ihre wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Interessen mitteilen.

Wie sieht die NIE-Nummer aus?

Die NIE wird auf einem normalen Blatt Papier ausgestellt, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Nummer des Inhabers enthält. Die Nummer selbst hat in etwa das folgende Format: A-1234567891-B).

Durch welche Rechtsvorschriften wird die NIE-Nummer geregelt?

Der Königliche Erlass 557/2011 vom 20. April 2011 regelt die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien und ihre soziale Integration. Artikel 206 dieses Erlasses regelt die spanische NIE-Nummer, um die es in diesem Artikel geht.

 

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Wer braucht eine NIE-Nummer in Spanien?

Jeder ausländische Bürger, der seinen Wohnsitz in Spanien hat und deshalb seine Einkommenssteuererklärung in Spanien abgeben muss, braucht eine auf seinen Namen ausgestellte NIE-Nummer. Auch nicht-spanische Staatsbürger, die zwar nicht in Spanien ansässig sind, aber Eigentum in Spanien erworben haben oder zu erwerben beabsichtigen, benötigen solch eine Ausländeridentifikationsnummer. Sie ist außerdem verpflichtend für alle, die aus einem anderen Land kommen und in Spanien studieren, arbeiten oder ein Unternehmen gründen wollen. Zu beachten ist, dass es in Spanien Verwaltungsverfahren gibt, für die der Besitz der NIE nicht zwingend erforderlich ist, um den jeweiligen Antrag stellen oder das betreffende Verfahren einleiten zu können. In vielen Fällen vereinfacht es den Vorgang aber erheblich. Dies gilt z.B. für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte usw.), die planen, sich in Spanien niederzulassen. In diesem Beitrag erklären wir das Verfahren im Detail.

Wofür braucht man die NIE-Nummer in Spanien?

Die NIE wird für praktisch jedes Verfahren vor der spanischen Verwaltung benötigt: Sie muss in allen Anträgen, Erklärungen und Verfahrenshandlungen angegeben werden. Darüber hinaus wird die NIE von den spanischen Steuerbehörden (Hacienda) unter anderem für die Festsetzung der Einkommenssteuer (impuesto sobre la renta de personas físicas) verwendet. Beachten Sie, dass die NIE nicht zum rechtmäßigen Aufenthalt in Spanien berechtigt und nicht mit einer Aufenthaltsgenehmigung gleichzusetzen ist. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten möchten, müssen Sie gesondert eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Die NIE-Nummer ist unter anderem für folgende Rechtsgeschäfte notwendig:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, Fahrzeugen oder Booten
  • Wasserversorgungs-, Strom- und Telefonverträge
  • Registrierung eines ausländischen Fahrzeugs
  • Ausstellung einer Fahrerlaubnis
  • Eröffnung eines Bankkontos und Beantragung von Darlehen
  • Arbeiten und Studieren in Spanien
  • Abschluss von Versicherungen
  • Mieten von Wohnungen
  • Abgabe der Steuererklärung
  • Beantragung der Sozialversicherungsnummer

Die NIE-Nummer für Spanien online beantragen

 

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Wie beantragt man die NIE-Nummer?

  1. Man kann sie persönlich vor Ort in Spanien beantragen
  2. Man kann sie in einem spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft in Deutschland beantragen

Man kann sie über eine dritte, bevollmächtigte Person in Spanien beantragen.

Wo beantragt man die NIE-Nummer?

Die NIE wird in Spanien persönlich bei der Generaldirektion der Polizei, der Guardia Civil, bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder der Polizeistdienststelle Ihres Wohnsitzes beantragt.

Ist der Antragsteller nicht in der Lage, nach Spanien zu reisen, um den Antrag zu stellen, kann der Antrag von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter gestellt werden. Es gibt viele Agenturen, die die NIE in Ihrem Namen beantragen können. Um einen Dritten zu bevollmächtigen, die NIE in Ihrem Namen zu beantragen, müssen Sie Folgendes tun:

  1. Sie müssen ihm/ihr vor einem Notar eine Vollmacht ausstellen und ihn/sie so ausdrücklich bevollmächtigen, die NIE-Nummer in seinem/ihrem Namen zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Vollmacht mit der Haager Apostille versehen lassen müssen, wenn Sie die Vollmacht nicht in Spanien unterschreiben. Wenn Sie die Vollmacht in deutscher Sprache verfasst haben, bedenken Sie auch, dass Sie eine beglaubigte Übersetzung der deutschen Vollmacht und der Haager Apostille benötigen.
  2. Sie müssen Ihrem Vertreter oder Bevollmächtigten Ihren Reisepass oder Personalausweis aushändigen oder ihm eine beglaubigte Kopie zusenden. Eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses können Sie problemlos bei einem Notar in Spanien anfertigen lassen. Wenn Sie die Kopie in Deutschland oder im Ausland anfertigen lassen, bedenken Sie, dass Sie zusätzlich die Haager Apostille beantragen müssen, damit die beglaubigte Kopie des Passes von den Polizeidienststellen und Ausländerbehörden akzeptiert wird.

Kann ich die NIE-Nummer von meinem Land aus beantragen?

Ja, das ist kein Problem. Sie können den Antrag auch in Deutschland oder in dem Land, in dem Sie wohnen, stellen. Dazu müssen Sie sich an die konsularischen Vertretungen (z.B. das Konsulat in Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt, Stuttgart oder München) oder an die Konsularabteilungen Ihrer Botschaft wenden, z.B. an die spanische Botschaft in Berlin.

Kann man die NIE-Nummer online beantragen?

Nein, leider ist es noch nicht möglich, die spanische NIE online zu beantragen, da für die meisten Online-Verfahren ein digitales Zertifikat erforderlich ist, das wiederum den Besitz einer NIE voraussetzt. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Wie viel kostet die Beantragung der NIE-Nummer in Spanien?

Laut der Webseite des spanischen Innenministeriums beträgt die Gebühr 2022 9,84 €. Diese Gebühr kann man über das Formular „Tasa modelo 790 Código 012 Reconocimientos, Autorizaciones y Concursos” zahlen.

Der Ablauf der Beantragung der NIE-Nummer und die Begleichung der Gebühr

Sie können den Antrag selbst oder über einen Vertreter stellen, in Spanien oder aus dem Ausland über die diplomatische Vertretung oder das Konsulat Ihres Wohnsitzes. Er ist an die „Comisaría de Extranjería y Fronteras“ zu richten.

Der erste Schritt ist in jedem Fall, die Gebühr zu begleichen. Dazu müssen Sie:

  1. das Formular, dass Sie hier finden, öffnen und ausfüllen.
  2. Wählen Sie „Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado” aus, also „Zuweisung einer Ausländeridentitätsnummer (NIE) auf Antrag der betreffenden Person“.
  3. Laden Sie das Formular herunter und drucken Sie es aus, indem Sie auf „descargar impreso rellenado“ klicken.
  4. Begleichen Sie die entsprechende Gebühr über Ihre Bank.
  5. Reichen Sie das ausgedruckte Formular und die Zahlungsbestätigung der Bank zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.

Welche weiteren Dokumente sind einzureichen?

  • Das Formular „formulario de solicitud EX 15“, ausgefüllt und unterzeichnet (in zweifacher Ausfertigung). Sie können es auf der Webseite des Ministeriums herunterladen oder es bei den zuständigen Behörden anfordern.
  • Gebühr für das Formular 790 (Cod. 012), beglichen bei einer beliebigen Bank. Es ist ein Zahlungsnachweis einzureichen (siehe oben).
  • Eine Kopie Ihres Reisepasses, Ihres Reisedokuments, Ihrer Aufenthaltsgenehmigung oder Ihres Personalausweises (wenn Sie EU-Bürger) sind, sind ebenfalls nötig, um die NIE-Nummer in Spanien beantragen zu können. 
  • Angabe der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe für die Beantragung der NIE-Nummer.
  • Eine Vollmacht, wenn eine dritte Person das Verfahren in Ihrem Namen durchführen soll. WICHTIG: Aus der Vollmacht muss ausdrücklich hervorgehen, dass Sie den Vertreter bevollmächtigen, Anträge bei den Behörden zu stellen und einzureichen.

Muss man vorab einen Termin vereinbaren?

Wenn Sie längere Wartezeiten in der zuständigen Dienststelle vermeiden wollen, sollten Sie einen Termin vereinbaren. Sie können dies online auf der Webseite der öffentlichen Verwaltung tun. Besuchen Sie dazu diese Webseite, wählen Sie die Provinz Ihres Wohnsitzes aus und klicken Sie auf „trámites cuerpo nacional de policía” (Vorgänge Nationalpolizei), wählen Sie die Option „Asignación de N.I.E.” (Zuweisung einer NIE-Nummer). Vergessen Sie nicht, die Terminbestätigung zum Termin mitzunehmen.

Wenn Sie die Nummer bei einer Auslandsvertretung oder einer konsularischen Abteilung beantragen, müssen Sie über die Webseite der jeweiligen diplomatischen Vertretung einen Termin vereinbaren.

Wie lange dauert die Beantragung der NIE-Nummer?

Die Beantragung der NIE dauert nicht lange. Manchmal hält man die NIE schon beim Verlassen der Dienststelle in der Hand. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bearbeitung ein paar Tage dauert. In diesem Fall erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Unterlagen bei dem Amt, bei dem Sie den Antrag abgegeben haben, einen Beleg (resguardo), also eine offizielle Bestätigung, wann Sie Ihre NIE abholen können. Beachten Sie, dass Sie sie nicht persönlich abholen müssen. Jeder, der den Beleg vorlegen kann, kann sie in Ihrem Namen abholen.

Gemäß Königlichem Erlass 557/2011 „muss das Verfahren innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Eingang des Antrags beim Register der für die Bearbeitung zuständigen Stelle abgeschlossen werden“. Wie lange es tatsächlich dauert, bis der Antrag bearbeitet ist, hängt jedoch stark von der Region ab, in der er gestellt wird. In der Regel schwankt die Bearbeitungszeit zwischen 1 und 15 Tagen.

Muss die NIE-Nummer erneuert werden? Ist sie nur begrenzt gültig?

Nein, die NIE ist unbegrenzt und daher lebenslang gültig. Sie hat kein Ablaufdatum, muss also nicht erneuert werden.

Anforderung eines Duplikats im Falle des Abhandenkommens

Wenn Ihr NIE-Dokument verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sollten Sie bei einer beliebigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Sobald die Anzeige erstellt ist, müssen Sie sie bei der Ausländerbehörde (oficina de extranjería) abgeben, damit ein Duplikat ausgestellt werden kann.

Wir hoffen, dass wir alle Ihre Fragen zur Beantragung einer NIE in Spanien beantworten konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung einer Vollmacht für die Bearbeitung der NIE in Ihrem Namen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns eine E-Mail an info@iuris-translate.com zu senden. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

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